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Batteriegesetz

 

Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

 

Wir sind als Händler verpflichtet, unsere Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus auf die Batterieverordung hinzuweisen.

Folgendes ist zu beachten:

  • die Entsorgung von Altbabatterien im Hausmüll ist ausdrücklich verboten
  • Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Batterien an einer geeigneten Sammelstelle bei Kommune oder im Handel vor Ort zu entsorgen
  • Batterien sind symbolisch mit einer durchgestrichenen Mülltone und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) für die Einstufung des schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetall gekennzeichnet:
    (siehe Abbildung)
     Muelltone
  1. Cd = Cadmium
  2. Hg = Quecksilber
  3. Pb = Blei